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Hinweis Batterieverordnung

Hinweis zur Entsorgung von Batterien

Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Fernbedienungen dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler verpflichtet, Sie als unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Sie sind als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Bitte entsorgen Sie deshalb Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle (örtliche Gemeinde), an speziellen Alt-Batterie-Containern oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab.

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit einem der beiden nachstehenden Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

 


Alternative Kennzeichnungssymbole für kennzeichnungspflichtige Batterien

Diese Symbole bedeuten, dass es sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus handelt, die nicht mit dem einfachen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden dürfen.

Die unter dem Symbol befindlichen Abkürzungen bedeuten:
„Cd“ (Cadmium)
„Li“ (Lithium) / „Li-Ion“ (Lithium-Ionen)
„Ni“ (Nickel)
„Mh“ (Metallhydrid)
„Pb“ (Blei)
„Zi“ (Zink)


Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.